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Rechtsgrundlage

Version 4.2 by Alida Wagner on 2023/01/13 14:16

Rechtsgrundlage

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen über die Rechtsgrundlage zu der Zeiterfassung.

Rechtsgrundlage


Was ist die Rechtsgrundlage?

Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Dies geht aus dem Urteil vom 14. September 2022 hervor. Das wie folgt lautet:

„Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit systematisch erfasst werden kann.“


Warum ist Zeiterfassung wichtig?

Die Zeiterfassung bietet viele Möglichkeiten. Außerdem hat sie für beide Arbeitsparteien eine wichtige Bedeutung, denn Arbeitgeber können erbrachte Arbeitszeiten der Mitarbeiter nachvollziehen und Arbeitnehmer können ihre geleistete Zeit nachweisen. Einer der wichtigsten Gründe für die Nutzung der digitalen Zeiterfassung sind die minutengenaue Zeiterfassung, ihre Automatisierung, Einsparung an Personal- und Verwaltungskosten und die vielfältigen Analysemöglichkeiten. 

Mit unserem Zeiterfassungssystem haben Sie einen einfacheren und schnelleren Überblick über alle An- und Abwesenheiten. Die Mitarbeiteransicht bietet Ihnen dabei eine Übersicht über „Anwesend, “Noch nicht anwesend“, „Pause“ oder „Urlaub/Abwesend“.

Über einen Self-Service der Mitarbeiter können An- und Abwesenheiten verbunden über ein Terminal gebucht und unkompliziert erfasst werden. Somit wird das Kommen und Gehen, sowie Pausenzeiten Ihrer Mitarbeiter ohne großen Aufwand festgehalten.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, durch Buchungen auf Aufgaben die genaue Arbeitszeit zu erfassen. Dabei behalten Sie den Überblcik über Ihre Aufgaben und können sie sorgfältig abarbeiten.

Erstellen Sie mit minimalem Zeitaufwand einen Schichtplan und teilen Sie Mitarbeiter einer bestimmten Schicht zu. Mit unserem System legen Sie sich Ihre benötigten Schichten wie Früh-, Spät- und Nachtschicht, genauso wie die Tätigkeitsbereiche, ganz einfach an.